Weiter wurde der dem Beschuldigten mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mitteilland vom 14. August 2015 für eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen à CHF 20.00 gewährte bedingte Strafvollzug widerrufen und der Vollzug der Strafe angeordnet. Dem Beschuldigten wurden zudem die Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 150.00 auferlegt, wobei eine Erhöhung der Verfahrenskosten für die Erstellung einer schriftlichen Begründung auf CHF 300.00 festgesetzt wurde (pag. 349 ff.). Das erstinstanzliche Urteilsdispositiv wurde am 23. November 2020 hinsichtlich der Verurteilung zur Tragung der Verfahrenskosten (Ziff.