_ (Ortschaft)-K.________ (Ortschaft) sowie der Urkundenfälschung, begangen am 12. September 2019 in K.________(Ortschaft). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 2'100.00, wobei die zusätzliche Gebühr für die Erstellung der schriftlichen Begründung auf CHF 600.00 festgesetzt wurde. Weiter wurde der dem Beschuldigten mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mitteilland vom 14. August 2015 für eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen à CHF 20.00 gewährte bedingte Strafvollzug widerrufen und der Vollzug der Strafe angeordnet.