1. Zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend total CHF 150.00. Die vorläufige Festnahme (polizeilicher Gewahrsam) wird im Umfang von einem Tagessatz à CHF 30.00 an die Geldstrafe angerechnet. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'500.00. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00. II. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)