Der Beschuldigte ist absolut uneinsichtig und sieht sich selbst seit Jahren als Opfer der Justiz. Er gab zwar an der oberinstanzlichen Einvernahme bekannt, dass dies altersbedingt sein voraussichtlich letztes Gerichtsverfahren gewesen sein werde (pag. 243). Angesichts der zahlreichen Vorstrafen (pag. 205 ff.) ist dem Beschuldigten dennoch eine schlechte Legalprognose zu stellen. Der bedingte Strafvollzug ist nicht zu gewähren und die Geldstrafe unbedingt auszusprechen. 18.8 Anrechnung Das Gericht rechnet die Untersuchungshaft, die der Täter während dieses oder eines anderen Verfahrens ausgestanden hat, auf die Strafe an.