18.4 Fazit Infolge des bereits mehrfach erwähnten Verschlechterungsverbots bleibt es beim Strafmass der Vorinstanz von 5 Strafeinheiten. 18.5 Strafart Als Sanktionsart kommt vorliegend aufgrund des Verschlechterungsverbots lediglich die Geldstrafe in Betracht, obwohl der Kammer triftige Gründe vorgelegen hätten, eine Freiheitsstrafe auszufällen. 18.6 Tagessatzhöhe Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00.