235, Z. 33 ff.). Seine persönlichen Verhältnisse sind grundsätzlich geordnet, eine besondere Strafempfindlichkeit ist nicht ersichtlich. Der Beschuldigte befindet sich seinen eigenen Angaben zufolge in einem bereits mehrere Jahre dauernden Konflikt mit der Justiz, der im Zuge einer Scheidung begonnen habe, und bezeichnet sich selbst als patriotischen Dissidenten. Sein Strafregisterauszug weist seit dem Jahr 2005 neun Vorstrafen aus, mehrheitlich wegen Ehrverletzungsdelikten (pag. 205 ff.). Ihm steht der Vollzug von rund 400 Tagen Freiheitsstrafe bevor (pag. 236, Z. 34).