15 menge um den Beschuldigten verhindert werden. Angesichts dessen ist eine Reduktion von einem Viertel, ausmachend 2 ½ Strafeinheiten, angezeigt. 18.2.3 Zwischenfazit Es resultiert ein Strafmass von 7 ½ Strafeinheiten. 18.3 Täterkomponenten Der Beschuldigte ist Rentner und erhält AHV- sowie Ergänzungsleistungen. Er lebt mit seiner Lebenspartnerin zusammen und leidet altersbedingt unter gesundheitlichen Problemen (pag. 236, Z. 2 f.; pag. 235, Z. 33 ff.).