Nach seiner Wegweisung von der eigentlichen Kundgebung versuchte der Beschuldigte, Menschen zu mobilisieren, um mit ihm gegen die Rechtsordnung zu verstossen. Die getroffenen Vorbereitungen, namentlich das Mitführen eines Megafons und einer gelben Leuchtweste, das Kontaktieren der Organisatoren der Kundgebung und der Versuch, eine eigene Demonstration abzuhalten, spricht von einer gewissen kriminellen Energie. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich. Er leugnet die COVID-19-Pandemie und hält die darauf basierenden Erlasse für nicht massgebend. Er sieht sich durch Behörden und die Justiz ungerecht behandelt.