Der Beschuldigte legte ein aerosolträchtiges Verhalten an den Tag. Das Ansteckungsrisiko mit COVID-19 ist auch in Aussenbereichen nicht zu unterschätzen. Von einer durchgeführten Kundgebung auf dem Vorplatz des Wankdorf-Einkaufszentrums wären nicht nur Demonstrationswillige, sondern auch zufällig Anwesende betroffen gewesen. Im Zeitpunkt der Widerhandlung war bei der breiten Bevölkerung kein Impfschutz vorhanden. Nach seiner Wegweisung von der eigentlichen Kundgebung versuchte der Beschuldigte, Menschen zu mobilisieren, um mit ihm gegen die Rechtsordnung zu verstossen.