«Wir die Unerschrockenen, wir, die unsere Freiheit und Grundrechte einfordern, wir sind das Salz der Demokratie». Nachdem er anschliessend wiederum die erste Strophe der Schweizer Nationalhymne gesungen hatte, wurde er von den anwesenden Polizeibeamten festgenommen. Die Anwesenden verstanden die Äusserungen des Beschuldigten verbunden mit seiner Kleidung und seinem Auftreten als Aufforderung zur Teilnahme an einer unbewilligten politischen Kundgebung, was er auch bezweckte. Zur Tatzeit befanden sich zahlreiche Personen in der Umgebung des Beschuldigten, auch weggewiesene Demonstrationswillige.