11 herannahenden Polizeibeamten B.________ und C.________ wahrnahm, die sich auf der Höhe bzw. auf dem Fussgängerstreifen befanden, ging der Beschuldigte zum Singen der ersten Strophe der Schweizer Nationalhymne über. Danach äusserte er auf Deutsch und Französisch den Satz: «Wir die Unerschrockenen, wir, die unsere Freiheit und Grundrechte einfordern, wir sind das Salz der Demokratie».