Der Beschuldigte liess sich von der Wegweisung nicht beirren. Er beabsichtigte, die anwesenden Demonstrationswilligen auf der gegenüberliegenden Strassenseite um sich zu sammeln und begab sich auf den Vorplatz des Wankdorf-Einkaufszentrums auf Höhe der «YB-Uhr». Um die Aufmerksamkeit der anwesenden, teilweise weggewiesenen Demonstrationswilligen zu erlangen, zog er seine gelbe Leuchtweste an und nahm das mitgebrachte Megafon zur Hand. Der daraufhin getätigte, eingestandene Satz wäre verbunden mit der Aufmachung und dem Auftreten des Beschuldigten bereits als Aufruf zur Teilnahme an der Kundgebung ausreichend gewesen.