Auf dem gesamten Areal waren viele Personen anwesend, der Beschuldigte war aufgrund seiner gelben Leuchtweste und des verwendeten Megafons eindeutig identifizierbar. Als die Polizeibeamten sich dem Geschehen insoweit angenähert hatten, dass sie den Wortlaut möglicherweise hätten verstehen können, stoppte der Beschuldigte seine Aufrufe und sang stattdessen die Nationalhymne (pag. 227, Z. 3 ff.; pag. 233, Z. 3 ff.). Schliesslich gestand der Beschuldigte vor der Vorinstanz selbst ein, nebst