Dies ist nur so zu verstehen, dass der Beschuldigte trotz der zeitnahen Wegweisung und in Kenntnis der geltenden Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus nötigenfalls selbst eine solche Kundgebung abhalten wollte. Weiter musste der durch den Beschuldigten eingestandene Satz «Wir die Unerschrockenen, wir, die unsere Freiheit und Grundrechte einfordern, wir sind das Salz der Demokratie» verbunden mit seiner Aufmachung (gelbe Leuchtweste mit der Aufschrift «Stoppt die Justizkorruption») und seinem Auftreten sowie dem verwendeten Megafon als Aufruf zur Teilnahme an einer Kundgebung verstanden werden. Übereinstimmend sagten der Beschuldigte sowie die Polizeibeamten B.______