Der Beschuldigte reiste zur Teilnahme an die unbewilligte politische Kundgebung «Mahnwache-Schachbrett» nach Bern und führte seine gelbe Leuchtweste sowie sein Megafon mit. Angesichts der damaligen Aktualität des mit den Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus einhergehenden Veranstaltungsverbots ist überaus unwahrscheinlich, dass er bei der Anreise von einer bewilligten Kundgebung ausgegangen ist. Gerade dem Beschuldigten dürften die entsprechenden einschränkenden Massnahmen hinreichend bekannt gewesen sein, schliesslich wollte er dagegen demonstrieren (pag. 53, Z. 22 ff.).