Bei einer Abklärung mit dem System habe sich ergeben, dass gegen den Beschuldigten eine Wegweisung ausgesprochen worden war. Auf erneuten Hinweis auf die Bestimmungen der COVID-19- Verordnung 2 habe der Beschuldigte erklärt, das sei ihm bewusst, er werde sich aber nicht daran halten (pag. 5). Gestützt auf diese Umstände wurde der Beschuldigte für weitere Abklärungen vorläufig festgenommen. 12.4 Konkrete Würdigung Der Beschuldigte reiste zur Teilnahme an die unbewilligte politische Kundgebung «Mahnwache-Schachbrett» nach Bern und führte seine gelbe Leuchtweste sowie sein Megafon mit.