6 Leute beim Einkaufszentrum gehabt. Aber diejenigen, die hätten demonstrieren wollen, seien nicht an ihn herangekommen; die Polizei sei vorher da gewesen. Er bestreite, als Rädelsführer einer nicht bewilligten Demonstration gewirkt zu haben. Als Kommentar zum angefochtenen Urteil hält der Beschuldigte in seiner Berufungserklärung fest, er habe sich auf den Vorplatz des Wankdorf-Einkaufszentrums begeben. Dort habe er eine Mail an die Person gesandt, die ihn auf diese Demonstration aufmerksam gemacht habe.