Die eingereichten Unterlagen wurden zu den Akten erkannt, der Antrag auf Ausfüllen und Unterzeichnen der «Transparenzerklärung» wurde abgewiesen (pag. 224). Ausnahmsweise wurden die Plädoyernotizen des Beschuldigten in französischer und in digitaler Fassung ebenfalls zu den Akten erkannt (pag. 264 ff.). Der Beschuldigte reichte mit Schreiben vom 27. August 2021 eine deutsche Fassung seiner Plädoyernotizen nach (pag. 280 ff.). 6. Antrag des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung Der Beschuldigte beantragte sinngemäss einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten Widerhandlung gegen die COVID-19-Verordnung 2.