Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv), nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Urteil mit Begründung), nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde - dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung), innert 10 Tagen Bern, 2. Februar 2022 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 26. April 2022) Der Präsident i.V.: