27 Davon sind 10 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 17 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 916 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 20'630.70. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'500.00. III.