Hydrochlorid) aus Holland in die Schweiz sowie Verschaffen dieser Menge in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis 30. September 2015 in Biel; 2. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Veräussern von rund 5'000 Stück Ecstasy-Pillen (enthaltend insgesamt 50 g MDMA Hydrochlorid) zum Preis von CHF 10'000.00; unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 10'600.00 für die besonders schwere Verletzung seiner persönlichen Verhältnisse durch die Überhaft von 106 Tagen sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 30'946.05 an den Kanton Bern. II.