Vor/Nachbesprechung» reduziert. Schliesslich wurden insgesamt 9 Stunden für Aktenstudium und Vorbereitung der oberinstanzlichen Hauptverhandlung geltend gemacht. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass Rechtsanwalt B.________ bereits im erstinstanzlichen Verfahren die Verteidigung wahrnahm und