Für das oberinstanzliche Verfahren machte Rechtsanwalt B.________ mit Honorarnote vom 1. Februar 2022 einen Aufwand von 33.30 Stunden geltend (pag. 3839). Darauf entfallen rund 10 Stunden auf die oberinstanzliche Verhandlung vom 1. bzw. 2. Februar 2022 (8 Stunden Hauptverhandlung sowie 2 Stunden Urteilseröffnung und Nachbesprechung). Nachdem die Hauptverhandlung lediglich rund 2 ½ Stunden dauerte, sind die dafür vorgesehenen Aufwendungen um 5 ½ Stunden zu kürzen. Weiter wird eine halbe Stunde von der Position der «Urteilseröffnung inkl. Vor/Nachbesprechung» reduziert.