24 Die Kammer erachtet die geltend gemachten Aufwendungen ebenfalls für angemessen. Der Kanton Bern hat Rechtsanwalt B.________ deshalb für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit den von ihm geltend gemachten CHF 33'536.30 (inkl. Auslangen und MwSt.) zu entschädigen. Die Entschädigung wurde Rechtsanwalt B.________ im Umfang von CHF 19'894.40 bereits ausgerichtet (pag. 3689 f.).