Indessen rechtfertigt sich eine leichte Straferhöhung von einem Monat auf 27 Monate. 20.2 Verhalten nach der Tat und im Verfahren Der Beschuldigte bestritt die zur Anklage gebrachten Sachverhalte, was ihm jedoch nicht vorzuwerfen ist. Hingegen mangelt es somit auch an den Voraussetzungen zur Gewährung eines Geständnisrabattes. Auch ansonsten ist sein Verhalten nach der Tat als neutral zu werten. 20.3 Strafempfindlichkeit Es liegen keine Hinweise auf eine erhöhte Strafempfindlichkeit vor.