22 stellung von Nutztierfutter (pag. 3817). Ob er langfristig in N.________(Land) bleiben wolle oder wieder zurück nach Kroatien gehe, sei noch offen. Der Beschuldigte delinquierte bereits knapp 1.5 Jahre nach Entlassung aus einer sechsjährigen Haft in W.________ (Land) erneut im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Ansonsten haben sein Vorleben und seine persönlichen Verhältnisse keine Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Indessen rechtfertigt sich eine leichte Straferhöhung von einem Monat auf 27 Monate.