Am 12. Juni 2019 wurde er ins Regionalgefängnis Thun überstellt, wo er bis zur Urteilseröffnung am 4. November 2020 in Untersuchungsund später Sicherheitshaft sass. Gemäss Führungsbericht des Regionalgefängnisses vom 6. Oktober 2020 gab das Verhalten des Beschuldigten zu keinen Beanstandungen Anlass und seine Vorgesetzten waren mit seinen Arbeitsleistungen im Küchendienst sehr zufrieden (pag. 3628 f.). Nach seiner Haftentlassung wurde der Beschuldigte am 8. November 2020 aus der Schweiz ausgeschafft (pag. 3754). Gemäss eigener Angaben verbrachte er einige Monate in Kroatien, ehe er nach N.________(Land) auswanderte.