Nach seiner Entlassung aus dem W.________ (Land) Strafvollzug im Februar 2014 habe er als Saisonnier in Kroatien gearbeitet und sei anschliessend in die Schweiz gekommen (pag. 3819 f.). Aufgrund der gegen ihn eingeleiteten Strafuntersuchung in der Schweiz wurde der Beschuldigte am 4. Mai 2018 in Peru festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt. Am 12. Juni 2019 wurde er ins Regionalgefängnis Thun überstellt, wo er bis zur Urteilseröffnung am 4. November 2020 in Untersuchungsund später Sicherheitshaft sass.