20. Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz und die von ihr zitierten Aktenstellen verwiesen werden (vgl. S. 54 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 3746 f.). Diese Ausführungen werden nachfolgend ergänzt. 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte stammt aus Kroatien. Nach eigenen Angaben sei er im Jahre 2008 wegen Kokainhandels im Mehrkilogrammbereich in W.________ (Land) zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden (pag. 3289 ff.). Nach seiner Entlassung aus dem W.