Deswegen orientiert sich die Kammer nach wie vor an einem an die Menge anknüpfenden Vergleichsrahmen. Der hierarchischen Stellung kann im Rahmen der weiteren Prüfung angemessen Rechnung getragen werden, wobei hier das Hierarchiestufenmodell durchaus als Kontrollrechnung dienen kann. 18. Strafrahmen Die qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 Bst. b i.V.m. Art. 19 Abs. 2 Bst. a BetmG hat eine Strafandrohung von einem Jahr bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe, womit eine Geldstrafe verbunden werden kann.