15. Subsumtion Beweismässig ist erstellt, dass der Beschuldigte am 17. Dezember 2015 gemeinsam mit einer weiteren Person durch D.________ mind. 300 g Kokaingemisch (enthaltend mind. 170 g Kokain Base) von R.________ (Ort) via S.________ (Ort) nach T.________ (Ort) befördern und somit in die Schweiz einführen liess. Der Beschuldigte war massgeblich an der Planung und Organisation des Drogengeschäfts beteiligt. Er reiste selber nach R.________ (Ort), um das Kokain hinsichtlich der Qualität durch E.________ überprüfen zu lassen, die Übergabe des Stoffs zu überwachen und den albanischen Lieferanten das Geld zu übergeben.