Ausserdem übergab der Beschuldigte D.________ € 1'000.00 als Entgelt für den Transport. Das Kokaingemisch wurde durch die albanischen Lieferanten in das Fahrzeug von D.________ eingebaut, welcher im Anschluss damit, wie vom Beschuldigten instruiert, via S.________ (Ort) in die Schweiz fuhr, um mindestens 300 g des Kokaingemischs C.________ in T.________ (Ort) zu übergeben. Am 17. Dezember 2015 wurde D.________ um 23:55 Uhr bei der Autobahnausfahrt Bözingen in Biel von der Kantonspolizei Bern angehalten, worauf in seinem Fahrzeug 754 g Kokaingemisch festgestellt wurden. III. Rechtliche Würdigung