Schliesslich gaben D.________, C.________ und M.________ übereinstimmend an, dass der Beschuldigte gemeinsam mit E.________ Handel mit Betäubungsmitteln betrieben habe. Gleiches wird durch den E-Mailverkehr auf dem BlackBerry Mobiltelefon belegt. Auf die in sich widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten, welche in deutlichem Kontrast zu den stringenten Aussagen von D.________ stehen, kann offensichtlich nicht abgestellt werden.