3818 Z. 20 ff.). Ohnehin ist nicht überzeugend, wie der Beschuldigte die Eröffnung des Restaurants hätte finanzieren wollen. Dass sich das erforderliche Startkapital nicht binnen weniger Monate durch Saisonarbeit in Kroatien ansparen lässt, wie dies der Beschuldigte behauptet, ist offensichtlich. Im Übrigen ist nicht ersichtlich, wie der Beschuldigte seinen Lebensunterhalt im Tatzeitpunkt bestritt. Noch weniger verständlich erscheint der Kammer, woher er mehrere vierstellige Frankenbeträge hatte, um sie in Eurobeträge zu wechseln (u.a. pag. 346 Z. 666 ff.). Auch konnte er keine stimmigen Angaben dazu machen, wie er mit seinen Bekannten und Verwandten kommuniziert haben will.