14 trag des Beschuldigten genau umschreiben. Seine Aussagen werden gestützt vom E-Mail-Verkehr zwischen dem Beschuldigten und C.________. Die Aussagen von D.________ sind stimmig, nachvollziehbar und glaubhaft und werden überdies durch die objektiven Beweismittel gestützt. Auf sie ist abzustellen. 12.2.2 Aussagen von C.________ Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass sich C.________ nicht geständig zeigte. Seine Aussagen stehen im Widerspruch zu denjenigen von D._____