(Sprache). Auch diese Umstände sprechen klar dafür, dass die Nachrichten zwischen dem Beschuldigten und C.________ ausgetauscht wurden (u.a. pag. 835). In Gesamtbetrachtung der Umstände ist für die Kammer erstellt, dass der Beschuldigte der Benutzer der E-Mail-Adresse ‹.________(E- Mail-Adresse 2)› war. 12.2 Aussagenwürdigung 12.2.1 Aussagen von D.________ Hauptbelastet wird der Beschuldigte durch die Aussagen von D.________, welcher mit Urteil im abgekürzten Verfahren des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom .________ (Datum) (.