Laut Anzeigerapport sei davon auszugehen, dass die Karten aus derselben Serie stammen und dementsprechend zur gleichen Zeit erworben wurden (pag. 303). Diese Annahme erhärtet sich durch die Aussage von M.________, gemäss welcher ihr Stiefvater vom Beschuldigten ein BlackBerry erhalten haben soll (pag. 1120 Z. 170 ff.). Auffällig ist zudem, dass der Adresskopf der E-Mail-Adresse ‹.________(E-Mail-Adresse 2)› in .________ (Sprache) Sprache eingestellt wurde, was ebenfalls dafür spricht, dass der .________ (Sprache) sprechende Beschuldigte Benutzer dieser Adresse war (u.a. pag. 335 Z.120 f.).