9 Demgegenüber sei gemäss Anzeigerapport vom 27. Januar 2020 die E-Mail- Adresse ‹.________(E-Mail-Adresse 2)› durch den Beschuldigten verwendet worden (pag. 305). Entsprechend wurden bei Kontrollen des Grenzwachkorps in den Effekten von E.________ und dem Beschuldigten mehrere Mobiltelefone der Marke BlackBerry festgestellt, was letzterer in seiner Einvernahme vom 29. August 2019 gleich selbst bestätigte (pag. 362 Z. 55 ff.). Entgegen dem Vorbringen der Verteidigung ist somit aktenkundig, dass der Beschuldigte ein resp.