4 1.2. angeblich begangen durch Veräussern von rund 5'000 Stück Ecstasy- Pillen (enthaltend insgesamt 50 g MDMA Hydrochlorid) zum Preis von CHF 10’000.00; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern, Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 10'600.00 an den Beschuldigten sowie einer anteilsmässigen amtlichen Entschädigung an Rechtsanwalt B.________.