MDMA Hydrochlorid) zum Preis von CHF 10'000.00. Dies unter Ausscheidung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (6/10), bestimmt auf CHF 30'946.05, an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 10'600.00 an den Beschuldigten für die besonders schwere Verletzung seiner persönlichen Verhältnisse sowie unter Ausrichtung von CHF 19'894.40 (inkl. Anteil Auslagen und Mehrwertsteuer) an Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten.