4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 19. Januar 2022, eingeholt und zu den Akten genommen (pag. 3812). In der oberinstanzlichen Verhandlung vom 1. und 2. Februar 2022 wurde der Beschuldigte nochmals zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 3816 ff.). 5. Anträge der Parteien Die Verteidigung stellte namens des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung zusammengefasst folgende Anträge (pag. 3837 f.):