2 3. Antrag auf Durchführung eines schriftlichen Verfahrens Mit der Berufungserklärung beantragte der Beschuldigte die Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens (pag. 3757). Mit Verfügung vom 14. Juli 2021 wies die Verfahrensleitung den Antrag unter Verweis auf die Voraussetzungen von Art. 406 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) und die diesbezügliche bundesgerichtliche Rechtsprechung ab (pag. 3777 f.).