drochlorid) aus Holland in die Schweiz sowie Verschaffen dieser Menge in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 2015 in Biel, sowie von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Veräussern von ca. 5'000 Stück Ecstasy-Pillen (enthaltend insgesamt 50 g MDMA Hydrochlorid). Für die Überhaft von 106 Tagen wurde dem Beschuldigten eine Genugtuung von CHF 10'600.00 zugesprochen.