1. zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 670.00, insgesamt ausmachend CHF 10'050.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 3 Tage festgesetzt; 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 5 Tage festgesetzt; 4. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'247.50;