19. Strafe für Übertretungen Betreffend Übertretungsbusse kann vollumfänglich auf die treffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 129 f.). Die asperierte Gesamtbusse für das pflichtwidrige Verhalten bei Unfall (als schwereres Delikt) und die einfache Verletzung der Verkehrsregeln wird auf total CHF 500.00 festgesetzt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 5 Tage. V. Kosten und Entschädigung