12'060.00 ausmachend, sind rund 20% auszuscheiden. Somit werden abgerundet CHF 2'000.00 (entsprechend 3 Strafeinheiten) als Verbindungsbusse ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt 3 Tage (Art. 106 Abs. 2 StGB). Die restlichen 15 Tagessätze Geldstrafe zu je CHF 670.00, ausmachend CHF 10’050.00, bleiben als bedingte Strafe bestehen.