Dieser Tagessatz bildet die wirtschaftlichen Verhältnisse des sehr vermögenden Beschuldigten indes nicht hinlänglich ab. Er gibt selber an, weiteres Einkommen aus Vermögen zu erzielen, je nachdem wie gut er mit den Ersparnissen arbeite und wie gut er sie anlegen könne (pag. 79 Z. 9 ff.). Gemäss Grundbuchauszügen (pag. 175 ff.) verfügt der Beschuldigte zudem nicht nur über die Liegenschaften an der E.________ in C.________ zu einem amtlichen Wert von CHF 4'758'100.00 (gültig ab Steuerjahr 2020), sondern auch noch über eine 6-Zimmer-Eigentumswohnung OG mit 2 Balkonen und Nebenräumen (Stockwerkeigentum) an der O.________ (Strasse) in G.____