14 Das Einkommen des Beschuldigten setzt sich offenbar einerseits zusammen aus Einkünften aus Renten und andererseits aus den Erträgen eines beträchtlichen Vermögens. Rein aus der angegebenen Rente von total CHF 3'000.00 monatlich ergäbe sich nach Pauschalabzug von 25 % für Krankenkasse und Steuern ein Grundtagessatz von CHF 70.00. Dieser Tagessatz bildet die wirtschaftlichen Verhältnisse des sehr vermögenden Beschuldigten indes nicht hinlänglich ab.