Im Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 28. Februar 2020 bezifferte der Beschuldigte sein Nettoeinkommen auf CHF 3’000.00 Renteneinkünfte (pag. 28). Er wollte auch anlässlich der Hauptverhandlung bei der Vorinstanz keine vollständigeren Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen machen (pag. 78). Bei der Befragung durch die Kammer äusserte er sich ausweichend und pauschal zu seinen finanziellen Verhältnissen (pag. 196 Z. 4 ff.).