13 von 70 Tagessätzen zu je CHF 3’000.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs auf eine Probezeit von drei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 2’000.00 verurteilt. Weiter geht aus dem Auszug aus dem Administrativmassnahmenregister ADMAS hervor, dass zwischen 2009 und 2019 drei Administrativmassnahmen gegen den Beschuldigten verhängt wurden (pag. 25 f.). Vor diesem Hintergrund rechtfertigt sich – im Einklang mit der Vorinstanz – eine Straferhöhung um 3 auf 18 Strafeinheiten.